Duales System 2
Ein Leserbriefschreiber im St.Galler Tagblatt empört sich über meine Eigenkreation, die Definition eines «Neo-Ultramontanismus» im Umfeld der Diskussionen um das Deutschschweizer Staatskirchensystem. Warum empört er sich? Weil, so seine Worte, der Terminus «Ultramontanismus» im 19.Jahrhundert von «kirchenfeindlichen» Kräften, die ein eigenes Nationalbistum schaffen und die Schweizer Kirche von Rom abnabeln wollten, «gegen» die Kirche verwendet worden sei. Da ist natürlich die Definition des Leserbriefschreibenden zu diskutieren, was er denn unter «kirchenfeindlich» und «gegen» versteht. Anscheinend waren die liberalen Kräfte, die den Terminus schufen, nicht für das Eliminieren der Kirche, sondern für eine demokratischere äussere Gestalt der Glaubensgemeinschaft Kirche in der zusammenfindenden Eidgenossenschaft. Zudem standen sie damals im Widerspruch zu den «staatsfeindlichen» (gemeint: der moderne demokratische Nationalstaat) konservativen Kräften, die im Interesse von Kirche, Religion und Moral keine Zentralisierung und Demokratisierung wollten. Im Sonderbundskrieg von 1847 siegten aber die liberalen Kräfte; 1848 entstand die heutige Form der Eidgenossenschaft, auf die wirklich stolz sein dürfen und die wir den Liberalen und ihrem damaligen Einsatz verdanken.Also, lieber Leserbriefschreiber, können wir uns einig sein, dass über 150 Jahre nach den damaligen Ereignissen der Terminus «Neo-Ultramontanismus» auch wirklich «neo» definiert, was heute ist. Denn, tut mir ja leid, so böse zu werden: Die kleine innerkirchliche Minderheit, die das duale Staatskirchensystem bekämpft und von den Freiheiten des Systems der Trennung schwärmt, hat natürlich genau das im Sinn: Weniger Demokratie, weniger Respektierung der Menschenrechte im innerkirchlichen Bereich, mehr Hierarchie, mehr sklavische Unterwerfung unter die Zentrale.»Betet, freie Schweizer, betet». Da zitiere ich (auch als nicht SVP-freundlicher Mensch) gerne die Nationalhymne!
Die Rechte sämtlicher Texte sind beim Katholischen Medienzentrum. Jede Weiterverbreitung ist honorarpflichtig. Die Speicherung in elektronischen Datenbanken ist nicht erlaubt.


