Vaticanum II und die (ehemalige) DDR
«Die Befürchtungen, der totalitäre Staat würde eine Teilnahme der ostdeutschen Ordinarien am Konzil nicht gestatten, hatten sich als unbegründet erwiesen. An der Vorbereitung und den Sitzungen des Konzils waren Bischöfe und Theologen aus der DDR beteiligt. Reisegenehmigungen wurden erteilt, auch wenn der Versuch gemacht wurde, politisch Einfluss zu nehmen. Informationen und Dokumentationen über das Konzil und seine Inhalte wurden zu keiner Zeit ernsthaft behindert. Rezeptionsprozesse kamen zustande, wenn auch unter den besonderen Bedingungen einer Kirche in einem ‹totalitären Staat› […] Phasen von Aufbruch und Überschwang über enttäuschte Hoffnungen bis hin zu einer Neuorientierung und Neubesinnung waren in der Kirche der alten Bundesrepublik wie auch in der Kirche der DDR zu finden. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wurde darüber hinaus deutlich, dass der ‘Zustand’ beider Ortskirchen theologisch kompatibel war […]
Probleme ergaben sich sowohl aus politischen als auch kirchlichen Entwicklungen im zeitlichen Umfeld des Konzils. Propagandistisch wurden Konzilsdekrete und päpstliche Friedensappelle durch die staatlich gelenkte CDU-Presse ausgeschlachtet, so dass sich die Berliner Ordinarienkonferenz veranlasst sah, darauf hinzuweisen, dass eine Interpretation der Konzilsdekrete alleine dem kirchlichen Lehramt zustehe. Der Vorsitzende der Berliner Ordinarienkonferenz, Alfred Bengsch (1961-1979), […] fürchtete […] das Aufbrechen der Geschlossenheit der katholischen Kirche, damit staatliche, parteiliche Einflussnahme und schliesslich eine Gleichschaltung».
(Giancarlo Collet / J. Pilvousek: Die katholische Kirche in der DDR. Beiträge zur Kirchengeschichte Mitteldeutschlands. Münster 2014, 359f)
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