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Das Konzilstagebuch von Heinrich Tenhumberg (VII): Die Causa Schönstatt und die Rolle des Schweizer Monsignore Gilberto Agustoni

Wie bereits gestern erwähnt konnte während der vierten Session auch die Causa Schönstatt zu einem guten Ende geführt werden. Nachdem die Trennung des Schönstatt-Werkes von den Pallottinern bereits am 6. Oktober 1964 bestätigt und am 7. Juli 1965 die Gründung eines Säkularinstituts für Diözesanpriester erlaubt worden war, durfte Pater Kentenich im Oktober 1965 nach Rom kommen. Am 20. Oktober 1965 entschied das Heilige Uffiz, dass die Angelegenheit Kentenich an die Religiosenkongregation übergehen solle. Kentenich selbst wurde an seinem 80 Geburtstag, am 16. November 1965, ins Bistum Münster inkardiniert. Erst nach Abschluss des Konzils empfing Paul VI. Kentenich am 22. Dezember 1965 zu einer Spezialaudienz mit der Folge, dass Kentenich vorläufig nach Deutschland zurückkehren durfte. Im Februar 1966 schliesslich erhielt Kentenich die Erlaubnis für den definitiven Aufenthalt in Deutschland und für die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit in der Schönstatt-Bewegung.
Weihbischof Tenhumberg sah eine sehr innige Verflechtung des Schönstatt-Werkes mit der Entwicklung von Konzil und Kirche, worüber er sehr befriedigt war und darin die Vorsehung Gottes wirken sah.
Eine Person wird von Tenhumberg während der vierten Konzilssession mehrmals erwähnt: Gilberto Agustoni, Mitarbeiter im Heiligen Uffiz und Privatsekretär von Kardinal Alfredo Ottaviani. Agustoni war für die Schönstatt-Leute Ansprechperson im Heiligen Uffiz von Tenhumberg und anderen. Die Übergabe der Causa Kentenich an die Religiosenkongregation ohne jegliche Restriktionen war im Sinne von Agustoni, und Tenhumberg war der Ansicht, dass Agustoni viel zu einer guten Lösung beigetragen habe.
Der 1922 in Schaffhausen geborene Agustoni, machte nach dem Konzil weiter in Rom Karriere: Er wurde zur Zeit der Liturgiereform Mitarbeiter im «Consilium ad exsequendum constitutionem de sacra liturgia», war ab 1971 Konsultor an der Kongregation für den hl. Kult, wurde 1970 Rotarichter, 1986 Titularerzbischof von Caorle (I), Sekretär der Kleruskongregation, 1992 Konsultor der Bischofskongregation und 1994 Kardinal. 1994–1998 war er Präfekt der Apostolischen Signatur.
(ufw; Heinrich Tenhumberg: Als Weihbischof auf dem Konzil. Tagebuchnotizen 1962–1965. Herausgegeben von Joachim Schmiedl. Münster 2015, 24–29, 147–182; zu Agustoni vgl. den Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D23279.php.)

14. August 2015 | 00:36
von Konzilsblogteam
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