Die Metropoliten und das Pallium
«Die Rechte und Privilegien der Metropoliten [sollen] durch geeignete Normen festgelegt werden»: Die Aussage des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche (Nr. 40) steht im Zusammenhang diverser Bemühungen des Konzils, auf eine Dezentralisierung der Kirche hinzuarbeiten.
In der Alten Kirche ergibt sich aus kirchlichen Lebensvollzügen heraus ein Zusammenwirken der Bistümer in überregionalen Fragen. Nachbarbischöfe einer Provinz kommen insbesondere anlässlich von Bischofswahlen zusammen, und regeln bei diesem Anlass noch weitere überdiözesane Angelegenheiten. Dabei erhält der Bischof der Metropole, der Provinzhauptstadt, eine organisierende Rolle. Der Metropolit ist somit ein Vorsteher innerhalb einer kollegial funktionierenden Ordnung, ohne dabei durch den Bischof von Rom eingesetzt oder abhängig zu sein.
Im Frühmittelalter gerät diese Struktur unter den Einfluss politischer Herrscher. Der kollegiale Geist der Kirchenordnung geht verloren. Der Metropolitanbezirk verliert an Bedeutung gegenüber dem umfassenderen Bereich königlicher Herrschaft (etwa in Spanien oder in Gallien).
Papst Gregor d.Gr. (590–604) wertet demgegenüber das Metropolitenamt wieder auf, indem er den Metropoliten mit dem päpstlichen Pallium eine besondere Würdigung zuteilwerden lässt. Indes wird dadurch nicht die alte kollegial begründete Metropolitanstruktur wieder hergestellt, sondern eine päpstliche Dominanz über die regionalen, bischöflich-kollegial gestalteten Strukturen eingeleitet. Diese Entwicklung führt über den Dictatus papae von Gregor VII. (1073–1085) zum CIC 1917, der für die gesamte Kirche die freie Ernennung der Bischöfe durch den Papst vorsieht.
Vor diesem Hintergrund wird das päpstliche Pallium für Metropolitan- bzw. Erzbischöfe heute als ehrwürdiges Zeichen für die Verbundenheit zwischen Papst und Metropolitanbischöfen angesehen. Die ältere Tradition, die mit dieser Praxis verlorenging, wird dabei überdeckt. Es ist ein kleines Zeichen der Rückkehr zu einer älteren Perspektive, wenn Papst Franziskus am 29. Juni 2015 erstmals das Pallium nicht mehr auflegt, sondern nur übergibt. Der Akt der Auflegung wird künftig im Rahmen der Ortskirchen durch den Nuntius vollzogen. Die Veränderung der Praxis wird ausdrücklich mit der Absicht erläutert, dass so «die Beziehung der Metropolitan-Erzbischöfe mit ihren Ortskirchen stärker zum Tragen kommen» solle (vgl. Meldung von Radio Vatikan vom 29.1.2015 http://de.radiovaticana.va/news/2015/01/29/franziskus_verf%C3%BCgt_neuerung_bei_%C3%BCberreichung_der_pallien/1120561).
(emf; vgl. Arnold Angenendt: Zwischen Kollegialität und Papsthoheit. Das Erzbistum als Strukturelement alter und neue Kirchenpolitik. In: Matthias Remenyi [Hrsg.]: Amt und Autorität. Kirche in der späten Moderne. Paderborn 2012, 85-101.)
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