Heinz Angehrn

Anforderungen ans Amt

Nun geht sie wieder los, die Diskussion darüber, was einen Kirchenmann (Frauen sind weiter nicht auf irgendwelchen Listen…) befähigen könnte, ein so gewichtiges Amt wie das eines Diözesanbischofs zu übernehmen. Es gibt da die geheimen und ständig existierenden Listen auf den Nuntiaturen zur Frage, wer theoretisch in Frage kommen könnte – und noch gewichtiger – wer ganz sicher nicht. Es ist zu befürchten, dass diese Listen eine sehr grosse Rolle spielen bei der Endauswahl. Es gibt dann die definitive Liste, aus der das Domkapitel (in unterschiedlichem Modus in jeder der drei Deutschschweizer Diözesen) seine Wahl treffen kann und darf.
[Apropos: Es sollen auch schon Listen existiert haben, bei denen das Wahlkollegium bei Anwendung guten Gewisses gar keine Wahl mehr hatte… Listig, listig, wer diese Liste erstellt hatte…]

Immer wieder geht es bei den Diskussionen über die Kandidaten um die kirchliche Positionierung: Stehen sie links oder rechts, sind sie theologisch progressiv oder reaktionär, oder – in der Sprache meines Ex-Chefs in St.Gallen – sind sie «doktrinär genug» oder neigen sie etwa zu so Üblem wie persönlichen Gewissensentscheidungen…

Das m.E. wirklich wichtige Argument hat – ich habe ihn hier schon mal kurz zitiert – Wunibald Müller im Blick auf unser Versagen in der Missbrauchs-Thematik kürzlich so formuliert (alle Zitate hier auf kath.ch):

Viele Bischöfe seien allerdings «trotz gegenteiliger Beteuerungen nicht wirklich bereit, Macht abzugeben oder sie zu teilen». Um die Dinge voranzubringen sei «ein revolutionärer Prozess» notwendig, der sich freilich unterscheidet von dem, was man üblicherweise unter Revolution versteht», so der Theologe. Es gehe nicht darum, die Machtpyramide umzukehren, sondern sie abzubauen und durch ein «Netzwerk gegenseitiger Unterstützung und Ermächtigung» zu ersetzen, schreibt Müller unter Berufung auf den Benediktiner David Steindl-Rast. «Im Netzwerk muss man keine Machtposition verteidigen, weil alle gleich würdig und gleichberechtigt sind – Frauen und Männer.»

Was würden denn, wenn wir das ernst nehmen, für Kriterien bei möglichen Kandidaten wichtig werden, wenn die «Machtpyramide» umgekehrt werden soll? Ich erlaube mir, frech und frei zu formulieren (bin weder Wählender noch möglicher zu Wählender):

  1. Der Kandidat sollte ein «Vorleben» jenseits der Kirche und des Pflichtzölibats haben, also gerade keine schnurgerade-logische Karriere in der Kirche gegangen sein.
  2. Der Kandidat sollte ein einfacher Mensch sein, dem zugetraut werden kann, dass ihn das Amt nicht verbiegt oder verdirbt, und er keinen Wert auf die Insignien der Macht (Amtskleidung, Amtswohnung, Amtsfahrzeug etc.) legen wird.
  3. Der Kandidat soll einer sein, bei dem ein Ja auch nach zwanzig Anläufen immer noch ein Ja (und umgekehrt) bleiben wird, einer, der seinen Prinzipien (und dementsprechend denen des Religionsgründers) treu bleiben wird.
  4. Der Kandidat soll einer sein, der als Seelsorger bewiesen hat, dass ihm die Menschen wichtiger als das Gesetz sind.

Also dann wählt mal gut!

 

 

 

20. Februar 2019 | 06:00
von Heinz Angehrn
Lesezeit : ca. 2  Min.
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Ein Gedanke zu „Anforderungen ans Amt

  • Lieber Heinz
    Entschuldige, dass ich die Du Form benütze, aber wir waren einige Jahre lang Kollegen in St. Gallen. Es freut mich sehr, dass du inzwischen nicht bei den Linken politisierst, sondern bei den Liberalen, wenn auch immer noch linker als ich 😀
    Wenn wir deine “Wahlkriterien” auch bei den vergangenen “Wahlen” verwenden würden (was ich sehr befürworte), hätten wir heute schon andere Bischöfe (auch in St. Gallen). Aber lass uns weiter träumen von einer den Menschen zugewandten Kirche, die sich nicht nur mit sich beschäftigt, sondern ganz klar für die Menschen da ist. Ich grüsse dich herzlich aus Zürich und freue mich auf deine weiteren wertvollen Beiträge hier.

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