Applaus für die Religionsfreiheit
Wie im Konzilsblog berichtet (http://www.kirchenblogs.ch/d/blogs/konzilsblog/m122039), endete die dritte Konzilssession mit einer grossen Enttäuschung über die Vertagung der Abstimmung über die Erklärung zur Religionsfreiheit. Wie wichtig einer Mehrheit von Bischöfen diese Erklärung ist, zeigt der grandiose Applaus, den Bischof De Smedt erntet, als er – nun eigentlich ortlos – über den Text der Erklärung berichtet.
Dom Helder Camara berichtet, die Bischöfe hätten getan, was sie noch nie getan hätten: «Wir haben den Berichterstatter 2, 3, 5, 6 und sogar 8 mal gerufen, wie man es bei Künstlern tut, die man geschätzt hat … Als der Applaus aufzuhören schien, kam er umso stärker erneut auf … Das war eine der schönsten und entscheidendsten Manifestationen der Reife des Konzils» (CaLe 2,768).
Am 20. März 1965 wird der Text, wie er Ende Februar und Anfang März in Kommissionen weiterentwickelt worden war, an Papst Paul VI. gesandt. Das Missgeschick mit dem Ökumene-Dekret (siehe Blogbeitrag von gestern) sollte nicht nochmals passieren …
(emf)
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