Konzilsblogteam

Die Bedeutung der Taufe für Menschen in Mischehen

Bereits während des Konzils begann die Vorbereitung eines Motu proprio zu den Mischehen. Die Konzilsdiskussion zu diesem Thema in der dritten Session hatte damit geendet, dass die Entscheidung in dieser Frage dem Papst überlassen wurde (wenngleich mit weniger Ja-Stimmen, als für einen solchen Entscheid wünschbar: 1592 Ja, 427 Nein). Damit das Thema nicht bis zur Promulgation eines neuen Kirchenrechtes hängig bleiben würde, schlug Kardinal Julius Döpfner vor, dem Papst ein Motu proprio nahezulegen (vgl. A 4,443).
Döpfner sandte Kardinal Augustin Bea Bemerkungen in dieser Frage zu, für die Bea ihm mit Brief vom 20. März 1965 dankt und dabei zusichert: «Besonders möchte ich bestehen auf der Hervorkehrung des Unterschieds zwischen der Ehe eines Katholiken mit einem Getauften und derjenigen mit einem Nichtgetauften. Wir müssen die Bedeutung und die Wirksamkeit der Taufe, wie mir scheint, auch in diesem Punkt hervorheben» (Dö 646).
Die weitere Geschichte des Motu proprio verläuft schleppend. Es wird 1966 unter pikanten Umständen, die morgen zu schildern sein werden, in einer Instruktion nur angekündigt. Promulgiert wird es erst 1970.
(emf)
 

17. März 2015 | 00:10
von Konzilsblogteam
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