Karl-Josef Rauber und die Flugblattaffäre
Man kann die Kardinalsernennung von Karl-Josef Rauber als «Konzilsauswirkung» bezeichnen (vgl. Konzilsblog, 6. Januar 2015). In der Tat ist der ehemalige Schweizer Nuntius vom Konzil geprägt, das er als junger Mainzer Diözesanpriester und Vizerektor des römischen Kollegs Santa Maria dell›Anima aus unmittelbarer Nähe miterleben konnte. Insbesondere wurde er auch Zeuge der von Peter Walter so genannten «Flugblattaffäre», bei der der Mainzer Weihbischof Josef Maria Reuss und Erzbischof Pericle Felici, Generalsekretär des Konzils, aneinandergerieten.
Worum ging es? Für den 25. November 1963 war die Endabstimmung über das Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel Inter mirifica angesetzt. Da zahlreiche Konzilsväter mit dem Textentwurf nicht einverstanden waren, wollten sie u.a. mittels eines von dem argentinischen Konzilstheologen und künftigen Kardinal Jorge Mejía verfassten und von mehreren Bischöfen (darunter Hermann Schäufele, Freiburg i.Br. und Hermann Volk, Mainz) unterzeichneten Flugblatt darum werben, gegen das Schema zu stimmen.
Eine von Rauber am selben Tag verfasste «Rekonstruktion der Ereignisse, die sich am 25. November um 8.55 Uhr auf dem Petersplatz zutrugen» findet sich im Nachlass des Mainzer Weihbischofs. Darin heisst es u.a.:
«Seit etwa 8.30 waren einige Geistliche auf Weisung und unter Aufsicht von Exz. Weihbischof Reuss damit beschäftigt, innerhalb der abgesperrten Zone des Petersplatzes an die eintreffenden Konzilsväter eine Mitteilung, die das Presseschema betraf, zu verteilen. Die Väter nahmen die Mitteilung durchwegs mit Interesse und Wohlwollen auf. (…) Gegen 8.55 Uhr kam Erzbischof Felici mit zwei uniformierten Polizisten auf die mit der Austeilung beschäftigten Geistlichen, unter denen sich auch Exz. Reuss befand, zu und sagte, dass eine derartige Verteilung auf dem Petersplatz verboten sei. Exz. Reuss erwiderte ihm darauf, dass doch er (Exz. Felici) selbst bekannt gegeben hätte, dass ein derartiges Verbot nur für die Konzilsaula bestünde. Dies verneinte Exz. Felici entschieden und wollte einem der Geistlichen das Schriftmaterial aus der Hand nehmen. Exz. Reuss stellte sich schützend vor den Geistlichen, nahm diesem die Blätter aus der Hand und machte eine Wendung nach links, als wollte er das Material in seinem Auto sicherstellen. Da entriss Erzb. Felici dem Weihbischof Reuss die Blätter. Exz. Reuss protestierte dagegen und betonte in lateinischer Sprache, er habe das Recht, hier auf dem Petersplatz die Schriftstücke zu verteilen und Erzb. Felici könne ihm die Ausübung dieses Rechtes nicht verbieten. Exz. Felici bestand darauf, dass es sowohl auf dem Petersplatz wie in der Aula verboten sei, Schriften zur Verteilung zu bringen und nahm auch den übrigen Geistlichen das zu verteilende Material ab.»
Auch, da im Anschluss an die Ereignisse auf dem Petersplatz Kardinal Tisserant in der Konzilsaula Weihbischof Reuss öffentlich tadelte, verteidigte sich dieser gemeinsam mit dem ebenfalls beteiligten Weihbischof Nordhues und schaltete die zuständigen konziliaren Instanzen ein. Nach einigem Hin und Her sowie einer Papstaudienz, während der Reuss mit Paul VI. dann v.a. über die Frage der Geburtenregelung sprach, konnte die Flugblattaffäre zu den Akten gelegt werden.
(mq; vgl. Peter Walter, «Responsabilitas urgenda est» – «Verantwortung tut not»: Weihbischof Josef Maria Reuss und das Zweite Vatikanische Konzil. In: Peter Reifenberg, Annette Wiesheu [Hg.] Weihbischof Josef Maria Reuss [1906-1985] zum 100. Geburtstag. Mainz 2007, 83-120, Zitat: 109f.)
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