Konzilsblogteam

Mischehen (II)

Interessant ist der Verlauf der Diskussionen: Die Meinungen zum Thema Ehe waren sehr unterschiedlich, je nach der jeweiligen konfessionellen Situation im Herkunftsland der Konzilsväter. Die nordamerikanischen Bischöfe fanden keine gemeinsame Linie. Ein Bischof bemerkte auch für andere Länder, dass es schwierig sei, die Situation in den verschiedenen Ländern und die Dekrete über den Ökumenismus und die Religionsfreiheit unter einen Hut zu bringen. Andere forderten, dass die Liturgie von Mischehen feierlicher gestaltet werden könne, nicht dass diese wie bisher mehr Begräbnissen als Hochzeiten gleichen würden.
Konvervativere empfanden staatliche Regelungen als zu einschränkend und sprachen sich dementsprechend gegen die zivile Scheidung aus. Eine zivile Eheschliessung sei zwar gültig, aber das Ehepaar habe sich der Autorität der Kirche zu unterwerfen.
Eine völlig andere Perspektive brachten indonesische Bischöfe ein: Die Definition der Ehe von Anfang an als Liebesbund sei unrealistisch und zu westlich, da die Liebe im asiatischen Bereich oftmals erst in der Ehe wachse, da die Ehe oftmals von aussen arrangiert sei.
Eine grosse Mehrheit sprach sich aber für die Annahme des den Konzilsvätern vorgelegten Votums aus, so dass eine Grundlage für die Überarbeitung des Kirchenrechts gegeben war. Und das Thema Ehe sollte auch in der Konzilskonstitution «Gaudium et spes» Erwähnung finden, worauf wir noch zurückkommen werden.
(ufw; A IV, 438–443.)

23. November 2014 | 00:25
von Konzilsblogteam
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