Rahner: «Der Anfang eines mutigen Wegs in die Zukunft der Kirche»
Das folgende Briefzeugnis aus der Korrespondenz zwischen Karl Rahner und Kardinal König stammt aus der Zeit kurz nach dem Ende der Dritten Sitzungsperiode. Neben dem Ökumenismus-Dekret Unitatis redintegratio und dem Dekret über die katholischen Ostkirchen Orientalium Ecclesiarum hatte das Konzil am 21. November 1964 vor allem die Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium verabschiedet (s. Konzilsblog vom 21. November 2014). In Teilen ihrer theologischen Neuansätze weist Lumen Gentium eine beachtliche Konvergenz zu Rahners theologischem Denken auf und zeigt, mit welch grosser Anteilnahme und Aufmerksamkeit Rahner sich bei der Neubearbeitung der Kirchenkonstitution engagierte.
Rahner selbst hingegen schreibt in der ihm eigenen Bescheidenheit am 24. November 1964 aus München an König: «Vom 10. September bis 25. Oktober war ich mit kleinen Unterbrechungen wegen des Konzils in Rom, wo ich ohne diesen Grund gewiss nicht gewesen wäre. Ich kann mich zwar nicht rühmen, sehr viel und sehr Wichtiges dabei zu tun bekommen zu haben, aber immerhin war ich bei Beratungen der Kommission für das Schema 13, bei Sitzungen der Religiosen(Ordensleute)-Kommission, bei Beratungen deutscher Theologen über das Offenbarungsschema, bei einer Versammlung der deutschsprachigen Bischöfe und bei den brasilianischen Bischöfen.»
Der am 12. September dieses Jahres verstorbene Herbert Vorgrimler, lange Jahre Rahners Mitarbeiter, kommentiert sozusagen «Heute vor 30 Jahren» im Jahr 1984 das Wirken Rahners so: «Unter Anspannung aller Kräfte, mit der Hilfe Johannes XXXIII. und unter dem Impuls des Heiligen Geistes war es in der ersten Konzilsphase gelungen, das Schlimmste zu verhüten, wie Rahner mir einmal schrieb. In der zweiten Konzilsphase kamen Texte zustande, die, wie Rahner formulierte, den Anfang eines Anfangs darstellten, den Anfang eines mutigen Weges in die Zukunft der Kirche. So, wie dieser kostbare Anfang uns heute nicht aus den Händen gleiten darf, so muss auch der Dank an Wegbereiter wie Kardinal Franz König und Karl Rahner bleiben.»
(Christian Cebulj, vgl. entschluss Nr. 43 [6/1988], 36)
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