Konzilsblogteam

Konzilsvotum für einen Leitungsrat

Verschiedene Prozesse liefen in der dritten Konzilssession parallel zueinander ab. So wurde am 4. November 1964 neben der Diskussion über das Schema XIII über die einzelnen Artikel des Dekretes über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche abgestimmt.
In Artikel 5 dieses Dekretentwurfs wurde der Wunsch der Konzilsväter nach einem Leitungsrat ausgedrückt, wie er in Konzilsreden mehrfach geäussert worden war. Dabei war zum Ausdruck gekommen, dass viele Bischöfe sich ein ständiges Gremium vorstellten, das die Beteiligung der Bischöfe an der Leitung der Gesamtkirche ermöglichen sollte. Gemäss dem Entwurfstext würden die Bischöfe dem Papst so «wirksamere» (validior) Hilfe für die Leitung bieten können. Von Paul VI. waren für die Einrichtung eines solchen Rates ermutigende Zeichen ausgegangen.
Der Textentwurf für das Dekret wurde mit einer Mehrheit von 1912 gegen 81 Stimmen verabschiedet.
Die Geschichte dieses Textes wird im September 1965 enden, als Papst Paul VI. ohne weitere Konsultation des Konzils durch das Motu Proprio Apostolica sollicitudo die Bischofssynode ins Leben rief. Der definitive Artikel 5 des Dekretes Christus Dominus verweist auf die Bischofssynode als jenem Rat, der dem Papst einen wirksameren Beistand leisten könne. Die Intention des Vorschlags der Konzilsväter wurden damit jedoch nicht voll erfüllt.
(emf)

2. November 2014 | 00:52
von Konzilsblogteam
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