Die kirchliche Lehre von den Ehezwecken
«Mit der neuen Sicht verbunden ist die Überwindung der traditionellen Ehezwecklehre. Die Konzilsväter legten bewusst keine Hierarchie der Eheziele fest und wehrten bis zuletzt entsprechende Vorstösse von wenigen Konzilstheologen ab – und hierin wurde die traditionelle kirchliche Lehre von den Ehezwecken definitiv überwunden und weiterentwickelt».
Martin Lintner verweist zum Vergleich auf die Ansprache Pius XII. an die Hebammen Italiens vom 29. Oktober 1951: «Wahr ist nun aber, dass die Ehe als Natureinrichtung nach dem Willen des Schöpfers zum primären innersten Zweck nicht die persönliche Vervollkommnung der Gatten hat, sondern die Weckung und Erziehung neuen Lebens. So sehr auch die anderen Zwecke von der Natur gewollt sind, so stehen sie doch nicht auf der gleichen Stufe wie der erste, und noch weniger sind sie ihm übergeordnet; sie sind ihm vielmehr wesentlich untergeordnet».
Anders entschied das Konzil: «Gegen jene modi, die festhalten wollten, dass jeder eheliche Akt auf die Zeugung hingeordnet sein müsse, stellte die Subkommission kurz und bündig fest, dass dem nicht so sei».
(Martin Lintner: Humanae vitae: eine genealogisch-historische Studie. In: Jörg Ernesti [Hrsg.]: Paolo VI e la crisi postconciliare. Giornate di Studio a Bressanone, 25–26 febbraio 2012 / Paul VI. und die nachkonziliare Krise. Studientage in Brixen, 25.–26. Februar 2012. Brescia 2013 [Pubblicazioni dell›Istituto Paolo VI. 32], 16–53; emf)
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