Konzilsblogteam

Anregungen des Papstes

Über die Kollegialität war Ende Oktober 1963 in der Konzilsaula mit eindeutigem Ergebnis abgestimmt worden. Den in der Intersessio fortgeschriebenen Konzilstext De Ecclesia hatte die Vollversammlung der Theologischen Kommission bereits approbiert. In dem Moment, als die Arbeit eigentlich getan ist, lässt Papst Paul VI. am 19. Mai 1964 der Theologischen Kommission «Anregungen» zukommen, die sich auf die Kollegialität beziehen. Dazu gehört der Vorschlag, die Kollegialität allein auf das Ökumenische Konzil zu beschränken, und Vorschläge, die päpstliche Vollmacht unabhängig von den Bischöfen zu konturieren.
Papst Paul VI. macht sich so zum Sprecher der Minderheit. Der belgische Theologe Prignon berichtet an Kardinal Suenens, durch vertrauliche Mitteilungen von Msgr. Colombo und Msgr. Philips sowie Msgr. Charue sei offenbar geworden, dass der Papst «einem enormen Druck seitens der extremen Rechten» ausgesetzt sei. «Es scheint, dass man so weit gegangen ist, damit zu drohen, das ganze Konzil platzen zu lassen für den Fall, dass der Text über die Kollegialität bei der Abstimmung angenommen wird. Man hat ihn angeklagt wie einen Privatgelehrten, der Häresie zu verfallen» (A 4,73 Anm. 214).
Allerdings erhebt der Papst keinen Einspruch gegen die erarbeitete Position, sondern bittet nur um strengere Prüfung einiger Formulierungen. Zu diesem Zweck solle die Bibelkommission in die Beratung einbezogen werden. Zudem, so kommuniziert Ottaviani, habe der Papst ausdrücklich erklärt, «dass die Kommission vollkommen frei sei, zu entscheiden».
(emf; vgl. A 3,488-490)

19. Mai 2014 | 00:04
von Konzilsblogteam
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