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Einsetzung der päpstlichen Kommission für die publizistischen Mittel

Am 2. April 1964 setzte Papst Paul VI. durch ein Motu proprio die eigenständige Kommission für die publizistischen Mittel ein, welche eine von Johannes XXIII. eingesetzte, dem Staatssekretariat unterstellte Kommission mit kleinerem Aufgabenkreis ablösen sollte. Die Einsetzung dieser eigenständigen Kommission belegt, dass Paul VI. sich der Bedeutung der Kommunikation und der Kommunikationsmittel bewusst war. Wichtig ist nicht der Inhalt des Dekrets über die sozialen Kommunikationsmittel «Inter mirifica» und des hier erwähnten Motu proprio, sondern die Tatsache, dass sich die Kirche der Bedeutung der Kommunikation besser bewusst wurde, was als ein Zeichen der Öffnung auf die Welt hin gesehen werden kann.
(ufw; Einsetzung der päpstlichen Kommission für die publizistischen Mittel.Motu proprio «in fructibus» Papst Pauls VI., in: SKZ 132[1964], Nr. 16, 1249–251; Nr. 19, 225 f.)

9. Mai 2014 | 00:35
von Konzilsblogteam
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