Konzilsblogteam

Der Heilige Geist und die ökumenische Bewegung

Kann die römisch-katholische Kirche die Ökumenische Bewegung, die ohne ihr eigenes Mittun entstanden ist (und die sie früher abgelehnt hat), als Gabe des Heiligen Geistes anerkennen? Ein Memorandum des Exekutivausschusses des ÖRK (siehe Blogeintrag von gestern) hatte dies als Desiderat geäussert und dazu vorgeschlagen, dem Ökumenedekret ein Vorwort voranzuschicken.
Ein solches Vorwort wird in der Intersessio vor der dritten Konzilsperiode in den Konzilstext integriert. Mit wenigen Veränderungen wird es in den endgültigen Konzilstext eingehen. In diesem Vorwort wird das Entstehen der Ökumenischen Bewegung als geistgewirktes Geschehen gedeutet:
«Der Herr der Geschichte aber, der seinen Gnadenplan mit uns Sündern in Weisheit und Langmut verfolgt, hat in jüngster Zeit begonnen, über die gespaltene Christenheit ernste Reue und Sehnsucht nach Einheit reichlicher auszugiessen. Von dieser Gnade sind heute überall sehr viele Menschen ergriffen, und auch unter unsern getrennten Brüdern ist unter der Einwirkung der Gnade des Heiligen Geistes eine sich von Tag zu Tag ausbreitende Bewegung zur Wiederherstellung der Einheit aller Christen entstanden» (UR 1).
Gewürdigt werden nicht nur die einzelnen Menschen, die diese Bewegung tragen, sondern auch deren Gemeinschaften. Ohne den Ökumenischen Rat der Kirchen ausdrücklich zu nennen, wird auf seine «Basisformel» (das trinitarische und christologische Bekenntnis, das die im ÖRK zusammengeschlossenen Kirchen verbindet) Bezug genommen: «Diese Einheitsbewegung, die man als ökumenische Bewegung bezeichnet, wird von Menschen getragen, die den dreieinigen Gott anrufen und Jesus als Herrn und Erlöser bekennen, und zwar nicht nur einzeln für sich, sondern auch in ihren Gemeinschaften, in denen sie die frohe Botschaft vernommen haben und die sie ihre Kirche und Gottes Kirche nennen» (UR 1).
(emf)

11. Februar 2014 | 00:01
von Konzilsblogteam
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