Im Streit mit dem Pfarrer
Vor ziemlich genau 560 Jahren, am 17. Februar 1457, prozessierte der damals 40-jährige Niklaus von Flüe an der Spitze der Kilchgenossen von Sachseln gegen den eigenen Pfarrer. Ein Heiliger, der gegen den eigenen Pfarrer prozessiert? Kann das sein? Darf das sein? Frühere Biografen zeichneten deshalb gerne das Bild eines gierigen Pfründenjägers, den der heilige Zorn des Flüelibauern und seiner Kilchgenossen traf. Nun, die Wahrheit ist vielleicht etwas komplexer.
Emanzipation der Kommunen
Im 15. Jahrhundert kamen die Innerschweizer Bauern mehr und mehr zu Geld. Das verdankten sie vor allem der Produktion von Hartkäse, den sie bis nach Oberitalien exportierten. Es ist deshalb kein Zufall, dass sich gerade in jener Zeit etliche Pfarreien und Kommunen mit gutem Geld von fremden Verpflichtungen lösen konnten. Auch wenn der Sachsler Streit nicht ganz typisch ist, so passt er ins Schema einer zunehmenden Emanzipation der Kommunen gegenüber weltlicher und geistlicher Macht. Tatsächlich entschieden der Obwaldner Landammann und das «Gericht der Fünfzehn» zu Gunsten der Gemeinde. Das heisst: Die Klage des Pfarrers auf die Bezahlung eines «nassen Zehnten», eine Abgabe auf die Äpfel- und Birnenernte also, wurde abgewiesen, obwohl dies beileibe keine ungewöhnliche Einkommensquelle für einen Landpfarrer war.
Diese relative Selbstständigkeit am Beispiel einer Innerschweizer Kilchgemeinde ist auch aus einem anderen Grund bemerkenswert. Knapp 70 Jahre später musste der Zürcher Reformator Huldrych Zwingli mühsam nach einer geeigneten Formel suchen, wollten doch die Bewohner der Zürcher Landschaft mit der Abschaffung des alten Glaubens auch gleich alle Steuern und Zehnten aufheben. Das ist einer der Gründe, warum der neue Glauben in der Innerschweiz auf wenig(er) Interesse stiess. Die Freiheit, welche sich die Bauern im Mittelland vom neuen Glauben erhofften, diese Freiheit hatten sich die Bauern der Innerschweiz schon lange erkämpft.
Roland Gröbli
Literatur: Durrer (1917), 8–12; Josef Lang (2013), Warum wurde die Innerschweiz nicht reformiert (Manuskript).
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