Konzilsblogteam

Vermisste Abstimmungen

Nach dem Ende der zweiten Konzilssession legen sich Rückblicke nicht nur auf wichtige, sondern auch auf vermisste Themen nahe.
Wie tabuisiert scheinen die Themen Religionsfreiheit und Erklärung zu den Juden zu sein. Obwohl sie in zwei Kapiteln des Ökumenedekretes behandelt werden, stösst man nicht bis zu ihnen vor, weil die Debatte zu den ersten drei Kapiteln die Zeit ausfüllt. Gravierender noch, es gibt darüber keine Abstimmung, die diese Themen unwiderruflich auf der Traktandenliste des Konzils verankern würde. In den letzten Tagen der Ökumenedebatte fragen sich Konzilsväter und Theologen, ob diese Abstimmung noch kommen wird. Am 29. November 1963 fordert Bischof Charles Herman Helmsing von Kansas City-Saint Joseph eine solche Abstimmung und weist suggestiv darauf hin, dass sie «heute» ohne Unterbrechung der Debatte möglich wäre (AS 2/6,313). Verschiedene Prognosen kursieren (vgl. Lu 2,49).
Die Abstimmung findet in dieser Konzilssession nicht statt. Auf der einen Seite suchen die Gegner einer konziliaren Thematisierung der Juden und der Religionsfreiheit die Abstimmung dezidiert zu verhindern. Auf der anderen Seite zögern wohl auch die Befürworter aus Sorge vor einer neuen Zerreissprobe. Kardinal Augustin Bea hält jedoch am 2. Dezember 1963 in seiner abschliessenden Wortmeldung eigens und in betonter Wiederholung fest: «Es verbleiben die beiden letzten Kapitel des Schemas, die noch nicht behandelt werden konnten wegen eines Mangels an Zeit, nicht aus irgend einem anderen Grund – nicht aus irgend einem anderen Grund» (AS 2/6,365) Etwas später fügt er noch das Sprichwort an: «Aufgeschoben ist nicht aufgehoben» (AS 2/6,366).
(emf)

9. Dezember 2013 | 00:41
von Konzilsblogteam
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