Das Verhältnis zum Judentum
Die Neuausrichtung der katholischen Kirche in Sachen Religionsfreiheit und in der Beziehung zum Judentum waren zweifellos im Konzil eine Hauptfrage; die schliesslich nach langem Ringen verabschiedeten Texte vielleicht sogar das wichtigste Resultat des Konzils, mit weitreichenden Folgen auf andere Texte.
Was die Diskussion während des Konzils betraf, stiessen Textvorschläge von Kardinal Bea nicht nur auf den Widerstand des Staatssekretariats (aus politischen Gründen), sondern vor allem auch der Glaubenskongregation (aus ekklesiologischen Gründen).
Der Promotor einer Neudefinition der katholischen Kirche gegenüber dem Judentum, Kardinal Bea, liess aber gemäss dem ausdrücklichen Wunsch von Johannes XXIII. nicht locker und wurde dabei auch von Paul VI. unterstützt. Ein neuer Anstoss für Bea bildete auch die 1963 einsetzende Polemik durch Rolf Hochhuts «Der Stellvertreter», in dem Pius XII. angeklagt wird, zu wenig für die Juden getan zu haben. Hier wollte Kardinal Bea Pius XII. ausdrücklich in Schutz nehmen (so ein Tagebucheintrag eines Konzilstheologen vom 19. November 1963).
Beides, die Frage der Religionsfreiheit und der Beziehung zum Judentum waren im November 1963 Diskussionspunkte in der Generalkongregation. Am 21. November 1963 wurden schliesslich die drei ersten Kapitel des Ökumenismusschemas als Diskussionsgrundlage angenommen, damit aber die zwei nachfolgenden Kapitel über die Religionsfreiheit und das Judentum abgetrennt bzw. auf später verschoben. Das löste Enttäuschung aus, auch wenn Kardinal Bea am 2. Dezember 1963 diese Verschiebung damit zu begründen versuchte, dass einzig die für eine ausführliche Diskussion fehlende Zeit Grund für die Verschiebung gewesen sei.
(ufw; A 3, 321–336)
Die Rechte sämtlicher Texte sind beim Katholischen Medienzentrum. Jede Weiterverbreitung ist honorarpflichtig. Die Speicherung in elektronischen Datenbanken ist nicht erlaubt.


